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§57a – Pickerl
Bei uns können Sie Ihr Fahrzeug gemäß §57a Kraftfahrgesetz überprüfen lassen. Unsere moderne Prüfhalle ist dazu bestens ausgestattet mit den neuesten Geräten. Hier unterziehen wir Ihre Fahrzeuge aller Marken und Klassen der gesetzlich vorgeschriebenen, jährlichen „Pickerl“-Überprüfung auf höchstem Niveau. Die Überprüfung dauert rund 45 Minuten und wird von einem unserer erfahrenen KFZ-Mechaniker durchgeführt.
Was wird überprüft?
Grundsätzlich wird mittels Sichtprüfung ohne Zerlegungsarbeiten und entsprechend den gesetzlichen Vorgaben überprüft, ob Ihr Fahrzeug den Ansprüchen der Betriebs- sowie Verkehrssicherheit entspricht. Folgende Elemente werden dabei begutachtet:
- Tachoüberprüfung
- Ladebordwandüberprüfung
- Abgastests
- Lärmarmgutachten
- Fahrwerk und Karosserie
- Bremsanlage
- Motor
- Lenkung
- Räder und Reifen
- Autoglas, Windschutzscheibe
- Warndreieck und Verbandskasten
- Beleuchtung
- Warneinrichtungen
- Sicherheitseinrichtungen
„Pickerl“-Überprüfung laut §57a Kraftfahrgesetz
für alle Fahrzeugmodelle & Klassen
schnell & kostengünstig
Dauer: ca. 45 Minuten
Kosten: € 60,-
Welche Fahrzeuge können begutachtet werden?
- PKW, Kombi bis 3,5t
- LKW bis 3,5t
- Motorräder
- Mopeds, Mofas
- Wohnmobile und Wohnwagen
- Anhänger
Ihre Ansprechpartner
Herr Zinniel
Werksätten-Leiter & Prüfstelle
Herr Szakacs
Leiter Prüfstelle